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Marken- und Kennzeichenrecht
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AUSGEZEICHNETBasierend auf 15 BewertungenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.MY SMILE AND MOREHerr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Melanie RuhwedelIch kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Pascal MarcollaAuf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Herr PanSuper freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.The BerlinVikingIch wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Florian IbeSehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Miquel Schmuck und Uhren GmbHHerr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Christian KohlhaasHerr Reininghaus hat uns schon in einigen Sachverhalten beraten und vertreten. Ich kann ihn ohne Einschränkung und in jeglicher Hinsicht empfehlen!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.SilienneIch wurde kompetent und freundlich zu meinem Fall beraten. Es ging dem Anwalt wirklich darum, das bestmögliche Ergebnis für mich erzielen. Da wurde nichts in die Länge gezogen oder verkompliziert; sondern schon im Erstgespräch schnell eine Lösung gefunden! Vielen Dank!
Der markenrechtliche Schutz von Verpackungen
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDer Bundesgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 23. Juli 2020 (Az. I ZB 42/19 und I ZB 43/19) entschieden, dass die quadratische Verpackung der Ritter-Sport-Schokolade als Marke geschützt bleibt…
Amazon verletzt kein Markenrecht, wenn es markenrechtsverletzende Ware für Drittanbieter lagert
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausMit Urteil vom 02. April 2020 (Az.: C-567/18) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die bloße Lagerung von markenrechtsverletzender Ware durch Amazon keine eigene Markenrechtsverletzung darstellt. Wird die Ware lediglich für einen Drittanbieter aufbewahrt, ohne dass Amazon den Zweck verfolgt, die Ware selbst zu verkaufen oder in den Verkehr zu bringen, benutzt Amazon die Marke nicht…
„Fack Ju Göhte“ durfte der Markenschutz nicht aufgrund von Sittenwidrigkeit versagt werden
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDie Anmeldung des Wortzeichens „Fack Ju Göhte“ als Unionsmarke durfte durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) nicht wegen moralischer Verwerflichkeit abgelehnt werden…
Inhaber der Unionsmarke „Malle“ siegt gegen Anbieter von sog. Malle-Partys
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDas Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 29. November 2019 (Az.: 38 O 96/19) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass der Inhaber der eingetragenen Unionsmarke „Malle“ Partyveranstaltern untersagen kann, ohne seine Zustimmung Partys mit der Bezeichnung „Malle“ zu bewerben und zu veranstalten…
Verletzung von Markenrechten auch bei Google-Anzeigen möglich, welche neben den Markenprodukten auch auf Produkte von Drittanbietern verlinken
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.07.2019 entschieden, dass die Gestaltung einer Google-Werbeanzeige mittels eines Markennamens irreführend sein kann, sofern die Anzeige auf Angebotsübersichtslisten verlinkt, bei denen neben den Produkten der beworbenen Marke gleichrangig auch Angebote anderer Hersteller beworben werden…
Die Bezeichnungen „olympiaverdächtig“ und „olympiareif“ für die Bewerbung von Sporttextilien verstoßen in der Regel nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausMit Urteil vom 07.03.2019, Az.: I ZR 225/17, hat der Bundesgerichtshof eine Klage des Deutschen Olympischen Sportbundes gegen einen Textilgorßhandel abgewiesen. Dieser hatte während der olympischen Spiele 2016 auf seiner Internetseite für seine Sportartikel mit den Aussagen „olympiaverdächtig“ und „olympiareif“ geworben…