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Marken- und Kennzeichenrecht
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AUSGEZEICHNETBasierend auf 15 BewertungenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.MY SMILE AND MOREHerr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Melanie RuhwedelIch kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Pascal MarcollaAuf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Herr PanSuper freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.The BerlinVikingIch wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Florian IbeSehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Miquel Schmuck und Uhren GmbHHerr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Christian KohlhaasHerr Reininghaus hat uns schon in einigen Sachverhalten beraten und vertreten. Ich kann ihn ohne Einschränkung und in jeglicher Hinsicht empfehlen!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.SilienneIch wurde kompetent und freundlich zu meinem Fall beraten. Es ging dem Anwalt wirklich darum, das bestmögliche Ergebnis für mich erzielen. Da wurde nichts in die Länge gezogen oder verkompliziert; sondern schon im Erstgespräch schnell eine Lösung gefunden! Vielen Dank!
Wann wird ein Print auf einem Kleidungsstück lediglich als dekoratives oder beschreibendes Element wahrgenommen, so dass keine Markenverletzung vorliegt?
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDer Antragsteller in diesem Verfahren ist Gastronom in Frankfurt am Main und Inhaber der Wort-Bildmarke „Blessed“ für Bekleidungsstücke. Er verlangt von der Antragsgegnerin, einer Sportartikelherstellerin, die Verwendung des Wortes “BLESSED” auf der Vorderseite eines Hoodies zu unterlassen…
LEGO siegt im Markenrechtsstreit wegen des Vertriebs markenverletzender Minifiguren…
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDie 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf entschied zugunsten der LEGO Juris A/S gegen die Steingemachtes GmbH in Paderborn…
Ist eine Markenverletzung auch ohne Verwechselungsgefahr möglich?
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDas OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Verwendung des Zeichens “The Dog Face” für Tierbekleidung die bekannte Marke “The North Face” für Outdoor-Bekleidung verletzt, da die Verkehrskreise die Zeichen gedanklich miteinander verknüpfen…
Titelschutz- Keine Verwechslungsgefahr zwischen Fernsehbeitrag und Buch
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDas Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass zwischen dem Titel „Nie wieder keine Ahnung!“ für eine Fernsehbeitragsreihe und demselben Titel für ein Sachbuch keine Verwechslungsgefahr besteht…
Was ist bei der Werbung mit geografischen Herkunftsangaben zu beachten?
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDie Werbung mit geografischen Herkunftsangaben wie “Made in Germany” oder “Deutsches Produkt” ist beliebt, weil sie den Verbraucher von der besonderen Qualität der beworbenen Produkte überzeugen und dadurch einen zusätzlichen Kaufanreiz schaffen sollen. Rechtlich ist bei der Werbung mit geografischen Herkunftsangaben folgendes zu beachten…
Die Anmeldung einer im Ausland bekannten Marke ist nicht per se rechtsmissbräuchlich
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDas Landgericht München I hat mit Urteil vom 01.06.2021, Az 33 O 12734/19, entschieden, dass eine Anmeldung einer im Ausland bekannten Marke nicht per se rechtsmissbräuchlich ist…