• Link zu WhatsApp
  • Link zu Xing
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu X
Sofortkontakt: +49 (0)2204 402842 | Seite teilen:
Anwalt für Markenrecht und Markenanmeldung
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
    • Markenentwicklung
    • Markenanmeldung
    • Markenverletzung
    • Domainrecht
    • Abmahnungsabwehr
    • Gerichtliche Verfahren
    • Sonstige Leistungen
  • Rechts-Infos
  • Formulare
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

ICANN macht Weg für neue Domains frei

30. Juni 2008|inRechts-Infos

Beim Namen für die eigene Webseite haben Unternehmen und Bürger in Zukunft mehr Möglichkeiten: Die zuständige Internet-Verwaltung ICANN hat auf ihrer Sitzung in Paris am Donnerstag grundsätzlich grünes Licht für neue Homepage-Endungen („Top Level Domains“) gegeben. Bald sind nicht nur Länderkennungen wie .de und andere bekannte Kürzel wie .com, .net und .org möglich. Auch Städte und Regionen können künftig eigene Webseiten-Endungen haben. So sind in Deutschland Bewerbungen für die Adressen .berlin und .hamburg geplant. „Damit wird das Internet noch flexibler und vielseitiger“, sagte der Präsident des Bundesverbandes BITKOM, Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, in Berlin.

Mit der Entscheidung vom Donnerstag hat ICANN der Erweiterung des Internet-Namensraums zwar grundsätzlich zugestimmt. Die Nutzer müssen sich aber noch mindestens bis 2009 gedulden, ehe sie Webseiten mit den neuen Endungen registrieren können. Zuerst müssen interessierte Städte, Regionen und Unternehmen die gewünschten Namensräume beantragen. Die nötige Ausschreibung startet nach der Einschätzung des BITKOM frühestens im zweiten Quartal des nächsten Jahres.

„Einzelne Homepages mit den neuen Endungen sollen dann nach einem fairen und transparenten Verfahren vergeben werden“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Scheer. „In der Startphase muss verhindert werden, dass große Mengen an Domains zu Spekulationszwecken reserviert werden.“ Dazu hat ICANN in den vergangenen Monaten Regeln entwickelt. Unternehmen und Bürger mit berechtigten eigenen Interessen sollen in den ersten Monaten Vorrang haben. Eine solche so genannte „Sunrise“-Periode hat sich Scheer zufolge bereits bei der Einführung der Endung .eu bewährt. Sie ist unter anderem auch bei der Domain-Endung .berlin vorgesehen.

Neben Städte-Kürzeln wie .berlin sind regionale Endungen wie .bzh für die französische Bretagne oder .quebec für die gleichnamige kanadische Provinz im Gespräch. Auch neue themenbezogene Kennungen wie .sport oder Domain-Endungen für große Unternehmen und Institutionen sind denkbar. Wie die Zulassung im Detail läuft, muss ICANN noch entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V. vom 27.06.2008

Das könnte Sie auch interessieren
Die Nutzung einer Domain – in der ein Gattungsbegriff mit einem Ortsnamen verknüpft wird – ist zulässig
Verkauf einer Internet-Domain steuerfrei…
Grundsätzlich ist die Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain zulässig, im Einzelfall kann allerdings auch eine irreführende Alleinstellungsbehauptung vorliegen…
DENIC ist grundsätzlich nicht zur Prüfung verpflichtet, ob der angemeldete Domain-Name Rechte Dritter verletzt…
BGH zur Verwendung des Namens einer Gebietskörperschaft als Domain…
Nicht jede Kennzeichenbenutzung im Internet ist dem Schutz gegen Verwechslungen nach der nationalen Rechtsordnung unterworfen…
Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns – Wir beraten Sie gerne!

Wir machen das!

Kontakt

  • Tel.: 02204 / 40 28 42
  • Mail: info[at]anwalt-recht.online
  • Kostenfreie Ersteinschätzung
Search Search

Weitere Services

  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im Kennzeichen- und Markenrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Mehrwerte . Bewertungen

Fachanwälte

Wir sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht, Arbeitsrecht und Steuerrecht.

Hohe Praxiserfahrung

Gemeinsam vereinen wir über 70 Jahre Praxiserfahrung und haben eine Vielzahl von Fällen im gewerblichen Rechtsschutz bearbeitet.

Kommunikation

Wir legen Wert auf eine offene und verlässliche Kommunikation und Zusammenarbeit.

AUSGEZEICHNET
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Basierend auf 18 Bewertungen
Google
Gepostet auf Google Google
K. W.
08/07/2025
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten. Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell. Vielen Dank nochmal!
Gepostet auf Google Google
Numan-Can Akinti
04/12/2024
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Nach mehrjähriger Zusammenarbeit kann ich Herr Reininghaus wärmstens empfehlen. Er hat immer meine Interessen in den Vordergrund gestellt und auch bei anderen Themen als Urheberrechtsverletzungen bestens beraten.
Gepostet auf Google Google
MY SMILE AND MORE
07/09/2023
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung!
Gepostet auf Google Google
M R
22/03/2023
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.
Gepostet auf Google Google
Pascal Marcolla
03/03/2023
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Auf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top!
Gepostet auf Google Google
Herr Pan
08/02/2023
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍
Gepostet auf Google Google
The BerlinViking
02/05/2022
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen.
Gepostet auf Google Google
Florian Ibe
17/04/2022
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!
Gepostet auf Google Google
Miquel Schmuck und Uhren GmbH
12/02/2021
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.

H+R Rechtsanwälte
4.8
Basierend auf 25 Bewertungen
powered by
bewerten Sie uns auf
Profilbild von „Can62 Korkmaz24“
Can62 Korkmaz24
vor 1 Jahr
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
Profilbild von „K. W.“
K. W.
vor 1 Jahr
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten. Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell. Vielen Dank nochmal!
Profilbild von „Altamira Fischer“
Altamira Fischer
vor 2 Jahren
Sehr zuverlässig und respektvoll Umgang. Ich kann nur empfehlen
Profilbild von „Tina Herschel“
Tina Herschel
vor 2 Jahren
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht. Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Profilbild von „Christiane Kuth“
Christiane Kuth
vor 3 Jahren
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür. Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Profilbild von „Juliana Katten“
Juliana Katten
vor 3 Jahren
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
© 2024 RA Jens Reininghaus | H+R Rechtsanwälte
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
  • Formulare
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Link to: BGH: Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke „POST“ Link to: BGH: Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke „POST“ BGH: Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke R... Link to: OLG Frankfurt a.M.: DENIC ist verpflichtet, den Second-Level-Domain-Namen „vw“ unter der Top-Level-Domain „.de“ zugunsten von VW zu registrieren, solange nicht eine Top-Level-Domain mit der Buchstabenfolge „vw“ eingeführt wird. Link to: OLG Frankfurt a.M.: DENIC ist verpflichtet, den Second-Level-Domain-Namen „vw“ unter der Top-Level-Domain „.de“ zugunsten von VW zu registrieren, solange nicht eine Top-Level-Domain mit der Buchstabenfolge „vw“ eingeführt wird. OLG Frankfurt a.M.: DENIC ist verpflichtet, den Second-Level-Domain-Namen „vw“...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen