Wann wird eine Dienstleistungsmarke rechtserhaltend genutzt?
Für eine rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke ist es Voraussetzung, dass der Verkehr die konkrete Benutzung des Zeichens zumindest auch als Herkunftshinweis versteht; er muss erkennen können, dass mit der Verwendung der Bezeichnung nicht nur der Geschäftsbetrieb benannt, sondern auch eine konkrete Dienstleistung bezeichnet wird, die aus ihm stammt…