Amazon verletzt kein Markenrecht, wenn es markenrechtsverletzende Ware für Drittanbieter lagert
Mit Urteil vom 02. April 2020 (Az.: C-567/18) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die bloße Lagerung von markenrechtsverletzender Ware durch Amazon keine eigene Markenrechtsverletzung darstellt. Wird die Ware lediglich für einen Drittanbieter aufbewahrt, ohne dass Amazon den Zweck verfolgt, die Ware selbst zu verkaufen oder in den Verkehr zu bringen, benutzt Amazon die Marke nicht…