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Marken- und Kennzeichenrecht
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MY SMILE AND MOREHerr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung!Melanie RuhwedelIch kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.Pascal MarcollaAuf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top!Herr PanSuper freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍The BerlinVikingIch wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen.Florian IbeSehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!Miquel Schmuck und Uhren GmbHHerr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.Christian KohlhaasHerr Reininghaus hat uns schon in einigen Sachverhalten beraten und vertreten. Ich kann ihn ohne Einschränkung und in jeglicher Hinsicht empfehlen!SilienneIch wurde kompetent und freundlich zu meinem Fall beraten. Es ging dem Anwalt wirklich darum, das bestmögliche Ergebnis für mich erzielen. Da wurde nichts in die Länge gezogen oder verkompliziert; sondern schon im Erstgespräch schnell eine Lösung gefunden! Vielen Dank!
Die Nutzung einer Domain – in der ein Gattungsbegriff mit einem Ortsnamen verknüpft wird – ist zulässig
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDas OLG Hamm hat mit Urteil vom 19.06.2008 (Az.: 4 U 63/08) entschieden, dass in der Nutzung der Domain „www.rechtsanwaltskanzlei-(Ortsname).de“ keine Spitzenstellungswerbung zu sehen ist und daher auch keine unlautere Wettbewerbshandlung im Sinne von § 3 UWG vorliegt…
BGH: Löschung der Marke „POST“ aufgehoben…
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDer unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern über die Rechtsbeständigkeit der Marke „POST“ entschieden…
BGH: Ensteht ein Kennzeichenrecht erst nach der Registrierung einer Domain, stellt die Registrierung der Domain durch einen Nichtberechtigten im Regelfall keine Rechtsverletzung dar.
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDies hat der BGH mit Grundsatzurteil vom 24.04.2008 (I ZR 159/05) entschieden…
Keine Haftung des Admin-C für Markenverletzungen vor Kenntnis einer Markenrechtsverletzung
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausMit Urteil vom 15.08.2008 (Az.: 6 U 51/08) hatte das OLG Köln die Frage zu entscheiden, ob der Admin-C als Störer vor Kenntniserlangung von Rechtsverletzungen haftet…
Seit 1. September 2008 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie in Kraft…
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausDas Gesetz erleichtert den Kampf gegen Produktpiraterie und stärkt damit das geistige Eigentum…
Bundespatentgericht zu den Anforderungen an die Eintragung einer abstrakten Farbmarke im Wege der Verkehrsdurchsetzung…
/in Rechts-Infos/von RA Jens ReininghausWird eine abstrakte Farbe in Verbindung mit den beanspruchten Waren über einen längeren Zeitraum in der Weise verwendet, dass zwischen Farbe und Ware einerseits und Farbe und Hersteller andererseits ein wechselseitiger Bezug hergestellt wird, ist davon auszugehen, dass der angesprochene Verkehr sich daran gewöhnt hat, die Farbe nicht als reine Warenfarbe, sondern als betrieblichen Herkunftshinweis wahrzunehmen…