• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
Rechtsanwalt für Markenrecht und Markenanmeldung
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Markenentwicklung
  • Markenanmeldung
  • Markenverletzung
  • Domainrecht
  • Abmahnungsabwehr
  • Gerichtliche Verfahren
  • Sonstige Leistungen
  • Markenrecht | Infos
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Bildquellen
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Die Nutzung einer Domain – in der ein Gattungsbegriff mit einem Ortsnamen verknüpft wird – ist zulässig

27. Oktober 2008|inRechts-Infos

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 19.06.2008 (Az.: 4 U 63/08) entschieden, dass in der Nutzung der Domain „www.rechtsanwaltskanzlei-(Ortsname).de“ keine Spitzenstellungswerbung zu sehen ist und daher auch keine unlautere Wettbewerbshandlung im Sinne von § 3 UWG vorliegt.

Somit gaben die Richter ausdrücklich ihre frühere Ansicht im Urteil vom 18. März 2003 (Az. 4 U 14/03 = GRUR RR 2003, 289 – Tauchschule Dortmund) auf, wonach bereits in der bloßen Verknüpfung eines Gattungsbegriffs mit einem Ortsnamen eine unlautere Spitzenstellungsbehauptung zu sehen ist.

Das Gericht begründet den Sinneswandel im Wesentlichen wie folgt:

„Dem Verkehr ist bekannt, dass eine Domain nur einmal vergeben werden kann und dass diese Vergabe nach dem Prioritätsgrundsatz erfolgt. Von daher weiß der Verkehr, dass die Vergabe einer Domain als solche noch nichts darüber besagt, ob diese Vergabe im Hinblick auf den Aussagegehalt der Domain zu Recht erfolgt ist. Auch der Gesichtspunkt des Umleitens von Kundenströmen führt nicht zur Irreführung. Der Vorteil, den derjenige erlangt, der ein knappes Gut für sich sichern will, ist nicht per se wettbewerbswidrig. Deshalb kann der Streit der Parteien dahinstehen, welchen Platz sich die Antragsgegner durch den Gebrauch der angegriffenen Domain bei Suchmaschinen sichern.“

und weiter…

„Die Wettbewerbswidrigkeit der Domain kann sich folglich nur dadurch ergeben, dass der Verkehr allein schon in der gewählten Begrifflichkeit als solche die Behauptung einer Spitzenstellung innerhalb der EAnwaltschaft sieht. Dies hat das Landgericht zu Recht verneint. In der Regel setzt eine Spitzenstellungswerbung zumindest voraus, dass einer Bezeichnung der bestimmte Artikel vorangestellt wird, weil bei dessen Betonung der jeweilige Geschäftsbetrieb gemäß den allgemeinen Sprachgewohnheiten als hervorgehoben erscheint (Piper/Ohly BGB 4. Aufl. § 5 Rz. 626 m.w.N.). Hier fehlt sowohl dieser bestimmte Artikel als auch jeder Zusatz, der die Kanzlei der Antragsgegner aus der Zahl der übrigen Kanzleien heraushebt. Eine solche Herausstellung leistet auch nicht der Ortsname E. Dem Verkehr ist es nämlich bekannt, dass es in großen Städten eine Fülle von Rechtsanwalts-kanzleien gibt. Von daher misst der Verkehr der Anfügung des Ortsnamens nur die Bedeutung der Angabe des Sitzes der Kanzlei zu.“

Das könnte Dich auch interessieren
Nicht jede Kennzeichenbenutzung im Internet ist dem Schutz gegen Verwechslungen nach der nationalen Rechtsordnung unterworfen…
Grundsätzlich ist die Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain zulässig, im Einzelfall kann allerdings auch eine irreführende Alleinstellungsbehauptung vorliegen…
LG München I lehnt Ansprüche der jüngeren Marke gegen ältere gleichlautende Domain ab.
In Fällen der Gleichnamigkeit führt die gebotene Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen im allgemeinen dazu, daß es mit der Priorität der Registrierung sein Bewenden hat…
Sat 1 gewinnt den Rechtsstreit um die Domain “schmidt.de”
DENIC ist grundsätzlich nicht zur Prüfung verpflichtet, ob der angemeldete Domain-Name Rechte Dritter verletzt…
Ihre Rechte werden durch eine Domain verletzt?

Professionelle anwaltliche Unterstützung bei Domain- und Kennzeichenrechtsverletzungen

Ihr Anwalt für Markenrecht

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Markenanmeldung

Website-Check

Website prüfen | ETL Rechtsanwälte

Datenschutz-Konzept

Datenschutzdokumentation | ETL Rechtsanwälte

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im Kennzeichen- und Markenrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2023 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • IT | Datenschutz | Medienrecht
  • Bild- und Fotorecht
  • Bewertung löschen
  • Datenschutz
  • Bildquellen
  • Impressum
BGH: Löschung der Marke „POST“ aufgehoben…BGH äußert sich in drei Fällen zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei ...
Nach oben scrollen