• Link zu WhatsApp
  • Link zu Xing
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu X
Sofortkontakt: +49 (0)2204 402842 | Seite teilen:
Anwalt für Markenrecht und Markenanmeldung
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
    • Markenentwicklung
    • Markenanmeldung
    • Markenverletzung
    • Domainrecht
    • Abmahnungsabwehr
    • Gerichtliche Verfahren
    • Sonstige Leistungen
  • Rechts-Infos
  • Formulare
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

ICANN macht Weg für neue Domains frei

30. Juni 2008|inRechts-Infos

Beim Namen für die eigene Webseite haben Unternehmen und Bürger in Zukunft mehr Möglichkeiten: Die zuständige Internet-Verwaltung ICANN hat auf ihrer Sitzung in Paris am Donnerstag grundsätzlich grünes Licht für neue Homepage-Endungen („Top Level Domains“) gegeben. Bald sind nicht nur Länderkennungen wie .de und andere bekannte Kürzel wie .com, .net und .org möglich. Auch Städte und Regionen können künftig eigene Webseiten-Endungen haben. So sind in Deutschland Bewerbungen für die Adressen .berlin und .hamburg geplant. „Damit wird das Internet noch flexibler und vielseitiger“, sagte der Präsident des Bundesverbandes BITKOM, Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, in Berlin.

Mit der Entscheidung vom Donnerstag hat ICANN der Erweiterung des Internet-Namensraums zwar grundsätzlich zugestimmt. Die Nutzer müssen sich aber noch mindestens bis 2009 gedulden, ehe sie Webseiten mit den neuen Endungen registrieren können. Zuerst müssen interessierte Städte, Regionen und Unternehmen die gewünschten Namensräume beantragen. Die nötige Ausschreibung startet nach der Einschätzung des BITKOM frühestens im zweiten Quartal des nächsten Jahres.

„Einzelne Homepages mit den neuen Endungen sollen dann nach einem fairen und transparenten Verfahren vergeben werden“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Scheer. „In der Startphase muss verhindert werden, dass große Mengen an Domains zu Spekulationszwecken reserviert werden.“ Dazu hat ICANN in den vergangenen Monaten Regeln entwickelt. Unternehmen und Bürger mit berechtigten eigenen Interessen sollen in den ersten Monaten Vorrang haben. Eine solche so genannte „Sunrise“-Periode hat sich Scheer zufolge bereits bei der Einführung der Endung .eu bewährt. Sie ist unter anderem auch bei der Domain-Endung .berlin vorgesehen.

Neben Städte-Kürzeln wie .berlin sind regionale Endungen wie .bzh für die französische Bretagne oder .quebec für die gleichnamige kanadische Provinz im Gespräch. Auch neue themenbezogene Kennungen wie .sport oder Domain-Endungen für große Unternehmen und Institutionen sind denkbar. Wie die Zulassung im Detail läuft, muss ICANN noch entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V. vom 27.06.2008

Das könnte Dich auch interessieren
Sat 1 gewinnt den Rechtsstreit um die Domain “schmidt.de”
Für den Schutz der geographischen Herkunftsangaben mit besonderem Ruf nach § 127 Abs. 3 MarkenG, ist der wettbewerbsrechtlich begründete Schutz geographischer Herkunftsangaben nicht auf die Benutzung in Form einer Marke beschränkt…
Nicht jede Kennzeichenbenutzung im Internet ist dem Schutz gegen Verwechslungen nach der nationalen Rechtsordnung unterworfen…
Fehlt einem Namen die originäre Unterscheidungskraft (hier: “Literaturhaus”) ist für einen kennzeichenrechtlichen Schutz Verkehrsgeltung erforderlich…
Der Inhaber eines Kennzeichnungsrechtes kann gegen einen Dritten, der sich einen verwechselungsfähigen Domainnamen hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise verwendet werden soll…
Verkauf einer Internet-Domain steuerfrei…
Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns – Wir beraten Sie gerne!

Wir machen das!

Kontakt

  • Tel.: 02204 / 40 28 42
  • Mail: info[at]anwalt-recht.online
  • Kostenfreie Ersteinschätzung
Search Search

Weitere Services

  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im Kennzeichen- und Markenrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Mehrwerte . Bewertungen

Fachanwälte

Wir sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht, Arbeitsrecht und Steuerrecht.

Hohe Praxiserfahrung

Gemeinsam vereinen wir über 70 Jahre Praxiserfahrung und haben eine Vielzahl von Fällen im gewerblichen Rechtsschutz bearbeitet.

Kommunikation

Wir legen Wert auf eine offene und verlässliche Kommunikation und Zusammenarbeit.

H+R Rechtsanwälte
4.8
Basierend auf 25 Bewertungen
powered by Google
bewerten Sie uns auf
Can62 Korkmaz24 profile pictureCan62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W. profile pictureK. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Altamira Fischer profile pictureAltamira Fischer
09:02 24 Jan 25
Sehr zuverlässig und respektvoll Umgang. Ich kann nur empfehlen
Tina Herschel profile pictureTina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth profile pictureChristiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten profile pictureJuliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
© 2024 RA Jens Reininghaus | H+R Rechtsanwälte
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
  • Formulare
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Link to: BGH: Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke „POST“ Link to: BGH: Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke „POST“ BGH: Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke R... Link to: OLG Frankfurt a.M.: DENIC ist verpflichtet, den Second-Level-Domain-Namen „vw“ unter der Top-Level-Domain „.de“ zugunsten von VW zu registrieren, solange nicht eine Top-Level-Domain mit der Buchstabenfolge „vw“ eingeführt wird. Link to: OLG Frankfurt a.M.: DENIC ist verpflichtet, den Second-Level-Domain-Namen „vw“ unter der Top-Level-Domain „.de“ zugunsten von VW zu registrieren, solange nicht eine Top-Level-Domain mit der Buchstabenfolge „vw“ eingeführt wird. OLG Frankfurt a.M.: DENIC ist verpflichtet, den Second-Level-Domain-Namen „vw“...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen