• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
Rechtsanwalt für Markenrecht und Markenanmeldung
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Markenentwicklung
  • Markenanmeldung
  • Markenverletzung
  • Domainrecht
  • Abmahnungsabwehr
  • Gerichtliche Verfahren
  • Sonstige Leistungen
  • Markenrecht | Infos
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Bildquellen
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Fehlt einem Namen die originäre Unterscheidungskraft (hier: “Literaturhaus”) ist für einen kennzeichenrechtlichen Schutz Verkehrsgeltung erforderlich

20. Dezember 2006|inRechts-Infos

wie der BGH mit Urteil vom 16.12.2007 (Az.: I ZR 69/02) entschieden hat. Die Leitsätze des Urteils im Einzelnen:

  1. Der Bezeichnung „Literaturhaus e.V.“ fehlt die originäre Unterscheidungskraft für einen auf den Gebieten der Förderung der Literatur und des Buchwesens sowie der bildenden Kunst und der neuen Medien tätigen Verein. Für den Schutz als Unternehmenskennzeichen nach § 5 Abs. 2 MarkenG und als Name nach § 12 BGB ist daher Verkehrsgeltung der Bezeichnung erforderlich.
  2. Wer auf eine Anfrage, einen Internet-Auftritt unter einem bestimmten Domain-Namen zu erstellen, diesen für sich registrieren läßt, kann unter dem Gesichtspunkt einer gezielten Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr. 10 UWG und eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zur Unterlassung der Verwendung der Domain-Namen und zur Einwilligung in die Löschung der Registrierungen verpflichtet sein.

Urteil…

Das könnte Dich auch interessieren
Coca-Cola unterliegt im Rechtsstreit mit PepsiCo…
EuGH: Der Inhaber einer Marke kann die Verwendung einer Vergleichsliste verbieten, in der die Ware eines Dritten als Imitation einer seiner Waren dargestellt wird…
Bundespatentgericht zu den Anforderungen an die Eintragung einer abstrakten Farbmarke im Wege der Verkehrsdurchsetzung…
OLG Frankfurt a.M.: DENIC ist verpflichtet, den Second-Level-Domain-Namen „vw“ unter der Top-Level-Domain „.de“ zugunsten von VW zu registrieren, solange nicht eine Top-Level-Domain mit der Buchstabenfolge „vw“ eingeführt wird.
Google-Adwords: Werbender haftet für die Verletzung fremder Kennzeichenrechte durch seine Anzeige, wenn Google das Kennzeichen selbstständig einblendet und der Werbende dies bei Kenntnis duldet
Namensrechtliche Verwechselungsgefahr durch die Verwendung einer Domain kann dadurch ausgeschlossen werden, dass Internetnutzer auf der ersten sich öffnenden Seite darüber aufgeklärt werden, dass es sich nicht um die Homepage des anderen Namensträgers handelt, zweckmäßigerweise verbunden mit einem Link auf diese Homepage…
Ihre Kennzeichenrechte werden durch eine Domain verletzt?

Professionelle anwaltliche Unterstützung bei Domain- und Kennzeichenrechtsverletzungen

Ihr Anwalt für Markenrecht

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Markenanmeldung

Website-Check

Website prüfen | ETL Rechtsanwälte

Datenschutz-Konzept

Datenschutzdokumentation | ETL Rechtsanwälte

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im Kennzeichen- und Markenrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2020 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • IT | Datenschutz | Medienrecht
  • Bild- und Fotorecht
  • Bewertung löschen
  • Datenschutz
  • Bildquellen
  • Impressum
Der Inhaber eines Kennzeichnungsrechtes kann gegen einen Dritten, der sich einen...Für den Schutz der geographischen Herkunftsangaben mit besonderem Ruf nach...
Nach oben scrollen