Logistikdienstleister können als Störer für Markenverletzungen von Kunden haften
Logistikdienstleister können als Störer bei Markenverletzungen von Kunden haften. wenn sie Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzen…
Logistikdienstleister können als Störer bei Markenverletzungen von Kunden haften. wenn sie Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzen…
Der Beklagten ist es als Domainverpächterin nicht zuzumuten, die Website ihres Pächters allgemein dahingehend zu prüfen, ob sie Äußerungen enthält, die das Persönlichkeitsrecht anderer verletzen…
Die Leitsätze des Urteils im Einzelnen…