Die Nutzung einer Domain – in der ein Gattungsbegriff mit einem Ortsnamen verknüpft wird – ist zulässig
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 19.06.2008 (Az.: 4 U 63/08) entschieden, dass in der Nutzung der Domain „www.rechtsanwaltskanzlei-(Ortsname).de“ keine Spitzenstellungswerbung zu sehen ist und daher auch keine unlautere Wettbewerbshandlung im Sinne von § 3 UWG vorliegt…