Die Bezeichnungen „olympiaverdächtig“ und „olympiareif“ für die Bewerbung von Sporttextilien verstoßen in der Regel nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz
Mit Urteil vom 07.03.2019, Az.: I ZR 225/17, hat der Bundesgerichtshof eine Klage des Deutschen Olympischen Sportbundes gegen einen Textilgorßhandel abgewiesen. Dieser hatte während der olympischen Spiele 2016 auf seiner Internetseite für seine Sportartikel mit den Aussagen „olympiaverdächtig“ und „olympiareif“ geworben…