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LG Frankfurt am Main: Kein Anspruch auf Registrierung einer einstelligen „.de“ Domain…

Der Kläger habe keinen Anspruch auf Registrierung der gewünschten Domains, auch wenn unstreitig einige zweistellige Domains – entgegen der Vergaberichtlinien – vergeben worden seien. Eine mögliche Ungleichbehandlung sei zumindest gerechtfertigt…

OLG Frankfurt a.M.: DENIC ist verpflichtet, den Second-Level-Domain-Namen „vw“ unter der Top-Level-Domain „.de“ zugunsten von VW zu registrieren, solange nicht eine Top-Level-Domain mit der Buchstabenfolge „vw“ eingeführt wird.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass VW der geltend gemachte Anspruch auf Registrierung gemäß §§ 20 Abs. 1, 33 Abs. 1, Abs. 3 GWB derzeit zusteht…