• Link zu WhatsApp
  • Link zu Xing
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu X
Sofortkontakt: +49 (0)2204 402842 | Seite teilen:
Anwalt für Markenrecht und Markenanmeldung
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
    • Markenentwicklung
    • Markenanmeldung
    • Markenverletzung
    • Domainrecht
    • Abmahnungsabwehr
    • Gerichtliche Verfahren
    • Sonstige Leistungen
  • Rechts-Infos
  • Formulare
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Bundespatentgericht hebt den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts betreffend die angeordnete Löschung der Marke „Post“ auf

10. November 2010|inRechts-Infos

Die Marke „Post“ war am 3. November 2003 für verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Briefen und Paketen eingetragen worden. Auf die Löschungsanträge mehrerer Konkurrenten hin hatte das Deutsche Patent- und Markenamt die Löschung der Marke angeordnet. Diese Entscheidung hat das Bundespatentgericht nunmehr aufgehoben.

Das Gericht hat ausgeführt, dass die Marke aus einer Angabe bestehe, die zur Bezeichnung eines Merkmals der beanspruchten Dienstleistungen dienen könne, sodass die Voraussetzungen des Schutzhindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG erfüllt seien. Eine Löschung der Marke scheide aber dennoch aus, weil sich diese bereits vor dem Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Eintragung in Folge ihrer Benutzung für die beanspruchten Dienstleistungen in den beteiligten Verkehrskreisen gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt habe.

Dies ergebe sich aus einem Gutachten eines Marktforschungsinstitutes vom Februar 2003. Die Verkehrsumfrage hatte ergeben, dass über 75 Prozent der befragten Personen die beanspruchten Beförderungs- und Zustelldienstleistungen dem Unternehmen Deutsche Post zuordnen. Das reicht nach Auffassung des Bundespatentgerichts für eine Eintragung der Marke auf der Grundlage der Verkehrsdurchsetzung aus.

Aktenzeichen: 26 W (pat) 24/06; 26 W (pat) 25/06; 26 W (pat) 26/06; 26 W (pat) 27/06; 26 W (pat) 29/06; 26 W (pat) 115/06

Quelle: Pressemitteilung des BPatG vom 04.11.2010

Das könnte Dich auch interessieren
Bildquelle: KI-generiert Der Gerichtshof konkretisiert die Anforderungen an die Angabe der Waren und Dienstleistungen, für die Markenschutz beantragt wird…
Bildquelle: KI-generiert Gegner nimmt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen unsere Mandantschaft wegen der Nutzung ihrer Marke in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zurück…
Bildquelle: KI-generiert Markenrechtsmodernisierungsgesetz tritt zum 14.01.2019 in Kraft und bringt neue Markenformen und absolute Schutzhindernisse sowie geändert Verfahren mit
Bildquelle: KI-generiert Urteil im Namensstreit: „Große“ Eintracht ringt „kleine“ Eintracht nieder…
Bildquelle: KI-generiert Seit 1. September 2008 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie in Kraft…
Bildquelle: KI-generiert Bundesgerichtshof entscheidet im Streit um Löschung der Marke „test“…
Sie möchten die Marke eines Inhabers löschen lassen?

Professionelle anwaltliche Unterstützung in Verfalls- bzw. Nichtigkeitsverfahren

Wir machen das!

Kontakt

  • Tel.: 02204 / 40 28 42
  • Mail: info[at]anwalt-recht.online
  • Kostenfreie Ersteinschätzung
Search Search

Weitere Services

  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im Kennzeichen- und Markenrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Mehrwerte . Bewertungen

Fachanwälte

Wir sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht, Arbeitsrecht und Steuerrecht.

Hohe Praxiserfahrung

Gemeinsam vereinen wir über 70 Jahre Praxiserfahrung und haben eine Vielzahl von Fällen im gewerblichen Rechtsschutz bearbeitet.

Kommunikation

Wir legen Wert auf eine offene und verlässliche Kommunikation und Zusammenarbeit.

H+R Rechtsanwälte
4.8
Basierend auf 25 Bewertungen
powered by Google
bewerten Sie uns auf
Can62 Korkmaz24 profile pictureCan62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W. profile pictureK. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Altamira Fischer profile pictureAltamira Fischer
09:02 24 Jan 25
Sehr zuverlässig und respektvoll Umgang. Ich kann nur empfehlen
Tina Herschel profile pictureTina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth profile pictureChristiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten profile pictureJuliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
© 2024 RA Jens Reininghaus | H+R Rechtsanwälte
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
  • Formulare
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Link to: Der Spielbaustein von Lego ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig… Link to: Der Spielbaustein von Lego ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig… Der Spielbaustein von Lego ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfäh... Link to: Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen haftet eBay im Allgemeinen nicht für Verstöße gegen das Markenrecht, die von den Nutzern ihres elektronischen Marktplatzes begangen worden sind… Link to: Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen haftet eBay im Allgemeinen nicht für Verstöße gegen das Markenrecht, die von den Nutzern ihres elektronischen Marktplatzes begangen worden sind… Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen haftet eBay im Allgemeinen nicht...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen