Die Verwendung einer Marke als Suchwort einer Google-Adword Kampagne stellt grundsätzlich eine Markenrechtsverletzung dar
…wie das LG Braunschweig mit Urteil vom 30.01.2008 (Az.: 9 O 2958/07) entschieden hat…
…wie das LG Braunschweig mit Urteil vom 30.01.2008 (Az.: 9 O 2958/07) entschieden hat…
…wie das OLG München mit Urteil vom 06.12.2007 (Az.: 29 U 4013/07) entschieden hat. Zur Begründung führt das OLG München aus…
wie das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 26.09.2007 (Az.: 6 U 69/07) entschieden hat. Das Urteil wurde wie folgt begründet…
Mit Beschluss vom 26.02.2008 (Az.: 6 W 17/08) hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden, dass die Benutzung einer Marke als Google-AdWord keine kennzeichenrechtliche relevante Benutzung der Marke darstellt, sofern in der Suchmaschine die durch das Keyword angesteuerte Werbeanzeige klar und eindeutig als solche erkannbar ist und von der Treffeliste getrennt dargestellt wird…
Die Parteien stritten um die Berechtigung zur Nutzung des Zeichens „studi“ als Teil der Domain „studi.de“ und als Bezeichnung des auf dieser Domain vom Beklagten betriebenen Webauftritts insgesamt…
Der Sender wurde von einem Privatmann mit bürgerlichem Namen „Schmidt“ auf Freigabe der Domain „schmidt.de“verklagt…
Der Name ist nur Schall und Rauch? Von wegen! Er gibt Personen erst die Individualität und Einzigartigkeit. Daher muss er auch vor Missbrauch geschützt werden. Der Inhaber kann jedem die unbefugte Benutzung seines Namens verbieten. Dieses Recht steht nicht nur Einzelpersonen zu, sondern beispielsweise auch Kommunen…