Verwechselungsgefahr bei Sporthosen-Designs
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am 28. Mai 2024, dass nur ein Nike-Hosenmodell dem Adidas-Drei-Streifen-Design zu ähnlich ist und deshalb nicht verkauft werden darf, während vier andere Modelle erlaubt bleiben. Das Urteil verdeutlicht, dass der Markenschutz für Designs nicht unbegrenzt gilt und schafft mehr Klarheit für Hersteller und Markeninhaber…