Einträge von RA Jens Reininghaus

LG Hamburg: Die Verwendung eines Kennzeichens in einer E-Mailadresse bzw. in einer Internetdomain begründet ein Kennzeichenrecht und verletzen somit kein prioritätsjüngeres Markenrecht…

Die Beklagte ist durch die Verwendung des Kennzeichens Inhaberin eines Unternehmenskennzeichens bzw. einer besonderen geschäftlichen Bezeichnung geworden. Da sie das Kennzeichen zeitlich vor Registrierung der Marke benutzt hattee, stehen der Beklagten auch die besseren Rechte zu…